TiebelkurierDer Werbeträger in Kärntens Mitte |
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Tiebelkurier - Der Werbeträger in Kärntens MitteAllgemeine Geschäftsbedingungen Mit Erteilung des Auftrages anerkennt der Auftraggeber rechtswirksam bindend vollinhaltlich die Verlagsbedingungen des Tiebelkuriers an. Mündliche Absprachen und Auskünfte sind unverbindlich, Auskünfte, egal welcher Art, werden von uns nur dann als verbindlich akzeptiert, wenn sie schriftlich erfolgen. Der Verlag ist berechtigt Werbeartikel mit "Werbung" oder "Bezahlte Anzeige" zu kennzeichnen. Solche müssen nicht mit der Meinung der Redaktion im Einklang stehen. Der Auftraggeber haftet auch selbst für die inhaltliche Richtigkeit seiner Einschaltung. Werbung mit pornographischen Inhalten sowie Glücksspiel werden abgelehnt. Der Verlag ist nicht verpflichtet, eine inhaltliche Überprüfung der in Auftrag gegebenen Einschaltungen und Werbeartikeln vorzunehmen. Der Auftraggeber haftet dem Tiebelkurier gegenüber dafür, dass die Einschaltung nicht gegen eine gesetzliche Bestimmung verstößt oder die Rechte Dritter verletzt. Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Verlag für sämtliche daraus entstehenden Schäden schad- und klaglos zu halten sowie für die, dem Tiebelkurier entstandenen Nachteile, den Ersatz des positiven Schadens sowie des entgangenen Gewinns zu leisten. Dies gilt - von wem auch immer geltend gemacht - insbesondere für wettbewerbsrechtliche Ansprüche, für urheberrechtliche Ansprüche, Einschaltungskosten von Gegendarstellungen, verwaltungsbehördliche und gerichtliche Strafen, medienrechtliche Entschädigungen, Schadenersatzansprüche, welcher Art auch immer sowie Ansprüche auf Veröffentlichung von Urteilen und Mitteilungen nach dem Mediengesetz. Die Schad- und Klagloshaltung des Tiebelkuriers beinhaltet auch die Verfahrenskosten sowie die Kosten von Mahnungen und außergerichtlicher Rechtsvertretung. Preise. Es gilt die jeweils gültige Preisliste. Preisanpassungen und Auflagenerhöhungen und Auflagenkürzungen können vom Verlag jederzeit vorgenommen werden. Sollte aus technischen Gründen nur 70% der Auflage ausgeliefert sein, gilt der Auftrag als erfüllt. Rabatte. Anspruch auf Kundenrabatt besteht nur bei schriftlichem Abschluss auf mehrere Einschaltungen innerhalb eines Jahres. Der Rabatt kann auf Wunsch und mit Einwilligung des Verlages sofort bei Rechnungslegung berücksichtigt oder nach Schluss der Laufzeit des Auftrages beziehungsweise nach Ablauf der einjährigen Frist gutgeschrieben werden. Der Tiebelkurier behält sich vor, jederzeit ohne Angabe von Gründen (insbesondere bei Zahlungsverzug) von Aufträgen zurückzutreten, dies auch bei Vorliegen eines Jahresabschlusses oder eines Abschlusses auf wiederholtes Erscheinen von Veröffentlichungen. Die Rabattgewährung wird in solchem Falle ebenfalls nach dem Ausmaß des tatsächlichen Umsatzes angepasst. Bei Konkurs und Zwangsausgleich entfällt jeglicher Nachlass. Insertionsaufträge sind im Zweifelsfall innerhalb von 12 Monaten abzuwickeln. Sollte dies nicht möglich sein, ist der Verlag berechtigt die Einschaltung abzurechnen und hat Anspruch auf die sofortige Bezahlung der Rechnung. Die Einschaltungen können in einer angemessenen Nachfrist nachgeschalten werden. Der Tiebelkurier gewährleistet eine einwandfreie Druckwiedergabe. Geringfügige Farbtonabweichungen innerhalb der Auflage sind jedoch technisch bedingt und können nicht zur Reklamation herangezogen werden. Druckfehler, die den Sinn einer Textpassage nicht entfremden, berechtigen nicht zur Preisminderung. Im Falle eines erheblichen Mangels an einer Einschaltung, der den Inhalt oder den Zweck einer Einschaltung entwertet, gewährt der Verlag eine Ersatzschaltung. Sollte dies aus terminlichen Gründen nicht möglich sein, wird ein angemessener Preisnachlass gewährt. Fehlerhafte und vom Kunden als druckreif bestätigte Einschaltungen gehen nicht zu Lasten des Verlages. Terminverzug. Sollte der Tiebelkurier pünktlich beim Verteiler angeliefert sein, jedoch der Verteiler nicht in der Lage sein, die Auslieferung durchzuführen, ist der Verlag in dieser Sache nicht haftbar. Druckunterlagen. Der Auftraggeber verpflichtet sich einwandfreie Druckunterlagen bereit zu stellen. Dies sind druckfertige, formatangepasste Druckdateien oder Gleichwertiges. Sollte der Kunde andere Druckunterlagen zur Verfügung stellen, die die Bearbeitung durch den Verlag erfordern, verrechnet der Verlag die, am Anzeigenauftrag ersichtlichen, Satz- und Reprokosten. Gewerbliche Werbeagenturen, welche ihre gültige Gewerbeberechtigung nachweisen können, werden für ihre Vermittlungstätigkeit von Werbeaufträgen mit einer 15%igen Agenturvergütung begünstigt. In diesem Falle sind fertige Druckdateien beizustellen. Die Fakturierung von Leistungen erfolgt stets mit dem Erscheinungstag des Tiebelkuriers. Die Faktura ist sofort fällig. Spätestens 14 Tage nach dem Faktura-Datum muss der volle Betrag am Konto des Tiebelkuriers eingelangt sein. Es werden keine Abzüge, wie Skonto, gewährt. Teilfakturierungen, die auf Wunsch des Auftraggebers an Dritte erfolgen, müssen im Auftrag schriftlich angegeben sein und gehen auf das Risiko des Auftraggebers. Im Streitfall haftet der Auftraggeber für den Anteil des "Dritten". Rechnungs-Reklamationen werden nur innerhalb von vier Wochen, ab Erhalt der Rechnung, anerkannt und nur sofern die Beanstandung in schriftlicher Form vorliegt. Muster. Belege werden auf Wunsch kostenfrei geliefert. Eine vollständige Belegnummer nur dann, wenn Art und Umfang des Auftrages dies rechtfertigen. Bei Zurückziehen von Anzeigenaufträgen (sofern dies in schriftlicher Form spätestens sieben Tage vor dem Anzeigenschlusstermin dem Verlag vorliegt und für den Verlag technisch noch möglich ist) wird ein Betrag von 30 % des Inseratenwertes als Kostenersatz verrechnet. Der Auftraggeber gewährleistet, alle rechtlichen Bestimmungen, wie beispielsweise bei Anbot gewerblicher Dienstleistungen die gesetzliche Verpflichtung zur Kennzeichnung seines Unternehmens gemäß §63 der Gewerbeordnung, zu erfüllen. Der Auftraggeber stimmt zu per Telefon, Fax oder e-Mail vom Verlag für Aktionen und Schwerpunktthemen, die im Interesse des Kunden stehen könnten, kontaktiert zu werden. Der Auftraggeber ist jedoch berechtigt dies jederzeit zu widerrufen. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Feldkirchen in Kärnten. Es gilt das Österreichische Recht unter dem Ausschluss von Verweisnormen. [ top ]
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Tiebelkurier - Reinhard Bürger - Bahnhofstraße 16 - 9560 Feldkirchen - Tel.: +43 4276 4673
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